Termine

Sie möchten einen Termin mit uns vereinbaren oder absagen? Wir stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung!  Hierzu nutzen wir das Online-Buchungsprogramm der Firma SimpliMed GmbH.

Bitte beachten Sie vor der Buchung unsere Datenschutzhinweise.

 

Sie waren noch nicht in unserer Praxis? Bitte vereinbaren Sie den ersten Termin telefonisch mit uns! Im persönlichen Gespräch lassen sich viele Dinge im Vorfeld einfacher abklären. Sie erreichen uns unter 05331 / 887991

 

Sie sind bereits Patient in unserer Praxis? Bitte achten Sie bei der Buchung auf die Unterschiede der einzelnen Therapeuten:

 

Frank Römer ist spezialisiert auf die Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern. Folgende Termine können Sie vereinbaren:

 

- Folgetermin Kind bis 14Jahre

- Folgetermin Erwachsener

- Kurzes Telefonat

 

Bitte beachten Sie, dass bei der Behandlung von erwachsenen Neupatienten höhere Behandlungskosten anfallen als bei den Kollegen.

 

Sina Ammon-Römer 

Folgende Termine können Sie vereinbaren:

 

- Folgetermin Erwachsener

- Kurzes Telefonat

 

 

 

 

 

Margit Neßlauer

Folgende Termine können Sie vereinbaren:

 

- Folgetermin Erwachsener

- Kurzes Telefonat

 

Hier können Sie Ihren Termin Online Buchen

 

Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrer letzten Impfung ein Abstand von min. 7 Tagen bis zur nächsten Behandlung liegen sollte. Grund hierfür sind die Ergebnisse einer Metastudie (siehe häufige Fragen).

 

Sie möchten nicht lange warten? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Notfalltermine zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass hierbei höhere Behandlungskosten anfallen.

 

Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Die bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.

 

 

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